Inhaberaktien abgeschafft: Konsequenzen für AG-Gründungen
Am 12.06.2019 ist der Nationalrat von der Bestandsgarantie für bestehende Inhaberaktien abgerückt. Er folgt damit den Forderungen bzw. Empfehlungen des Globalen Forums, des Bundesrates und des Ständerates. Durch den Verzicht auf „anonyme“ Aktien soll mehr Transparenz geschaffen und der Informationsaustausch für Steuerzwecke verbessert werden.
Klar ist, dass die Inhaberaktien komplett abgeschafft werden, auch wenn die endgültige Bestätigung durch den Ständerat noch aussteht. Ab Inkrafttreten des Gesetzes werden AG-Neugründungen mit Inhaberaktien nicht mehr möglich sein.
Bestehende AGs mit Inhaberaktien müssen diese – voraussichtlich innert einer 18-Monatsfrist ab Inkrafttreten des Gesetzes – in Namenaktien umwandeln. Das Gesetz wird voraussichtlich noch im Herbst diesen Jahres Inkrafttreten.
Wir empfehlen daher allen Gründern von Aktiengesellschaften ab sofort nur noch mit Namenaktien zu gründen. Bei anstehenden Statutenänderungen von Gesellschaften sollte die Umwandlung in Namenaktien am besten gleich mitvollzogen werden.
Das Team der MBC und der MBC Amstutz AG unterstützt Sie umfassend bei der Umsetzung dieses Themas. Sprechen Sie uns gerne an!